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8 Schritte zum Kauf eines Hauses in Spanien

Verkauf:

Schritt 1: Kontakt zu einem Immobilienmakler

Wie Sie wahrscheinlich schon bemerkt haben, gibt es in Spanien viele Immobilienmakler. Das liegt daran, dass es keine vorgeschriebene Ausbildung gab, um Immobilienmakler zu werden, dies hat sich inzwischen geändert. Ab Oktober 2023 muss jeder Immobilienmakler im Register der Immobilienmakler in der Comunidad Valenciana eingetragen sein, um den Beruf danach ausüben zu können.

Jeder registrierte Makler, der einen Kooperationsvertrag mit dem Bauträger hat, darf dessen Projekte verkaufen. Das bedeutet, dass Sie dasselbe Projekt bei verschiedenen Maklern finden und sogar mit unterschiedlichen Preisen veröffentlichen können, aber alle Makler sind an die Verfügbarkeit mit den entsprechenden Preisen gebunden, die uns von den Bauträgern mitgeteilt werden. Ein guter Rat ist, einen Makler zu wählen, bei dem Sie ein gutes Gefühl haben, und sich dann auf die Suche nach der richtigen Immobilie und Lage zu machen.

Unsere Registrierungsnummer: RAICV 0087


Schritt 2: Erste Einführung und Kriterienerhebung

In einem (Telefon- oder Video-) Gespräch stellen wir uns vor und erklären Ihnen unsere Arbeitsweise. Wir werden Ihre Fragen beantworten und herausfinden, welche Wünsche Sie haben. Dann suchen wir nach den richtigen Immobilien und stellen sie Ihnen vor.


Schritt 3: Besichtigung der Reise oder Video

Sobald wir eine Liste von Projekten haben, die Ihren Wünschen entsprechen, können wir eine Besichtigungsreise (normalerweise 2 oder 3 Tage) planen, um die Projekte zu sehen und die Gegend zu erkunden. Wenn Sie nicht sofort nach Spanien kommen können, können wir auch eine Videobesichtigung organisieren. Dann fahren wir zu der Immobilie und zeigen sie Ihnen über ein Videotelefonat (Whatsapp, FaceTime, Skype,...).


Schritt 4: Reservieren:

Wenn Sie Ihre Traumwohnung gesehen haben und sie kaufen möchten, ist der erste Schritt die Reservierung. Damit wird die von Ihnen ausgewählte Wohnung oder Immobilie vom Markt genommen und für Sie reserviert. Von diesem Moment an kann niemand anderes diese Immobilie kaufen. Um eine Immobilie zu reservieren, verlangen die Bauträger eine Reservierungsgebühr, die je nach Preis der Immobilie zwischen 3.000 und 6.000 € beträgt. Bei Villen kann diese Gebühr bis zu 10.000 € betragen.


Schritt 5: Erster Kontakt mit dem Rechtsvertreter:

Für jeden Kauf in Spanien empfehlen wir Ihnen die Zusammenarbeit mit einem Rechtsvertreter (Anwalt oder Gestor). Wir arbeiten mit mehreren unabhängigen Anwälten zusammen, die wir Ihnen empfehlen können, aber es steht Ihnen auch frei, Ihren eigenen Anwalt oder Gestor zu wählen. Wenn Sie mit einem Gestor arbeiten möchten, ist das auch kein Problem, aber ich möchte Ihnen den Unterschied zwischen einem Gestor und einem Anwalt erklären. Beide machen die gleiche Arbeit und kosten den gleichen Betrag, nur hat ein Anwalt mehr Zugang zu den offiziellen Stellen, aber das ist nicht das Wichtigste. Ein Anwalt ist immer für die Informationen verantwortlich, die er Ihnen gibt, d.h. wenn er Ihnen falsche Informationen gibt, ist er dafür verantwortlich. Wenn ein Anwalt Ihnen falsche Informationen gibt, sind Sie für die Folgen verantwortlich und niemals der Anwalt. Was macht ein Rechtsvertreter:

  • Überprüfung aller rechtlichen Dokumente des Verkäufers/Bauherrn
  • Hilfe bei der Beantragung einer NIE-Nummer (falls Sie noch keine haben)
  • Unterstützung bei der Eröffnung eines spanischen Bankkontos
  • Validierung des Kaufvertrags
  • Vorbereitung der Unterzeichnung der Urkunden beim Notar
  • Übersetzen beim Notar, damit Sie alles verstehen, was Sie unterschreiben.
  • Steuern zahlen
  • Beantragung von Versorgungsleistungen (Wasser, Strom,...)


Schritt 6: Kaufvertrag:

Etwa 1 Monat nach der Buchung erhalten Sie einen Kaufvertrag. Dies ist ein Vertrag mit allen Informationen über die Immobilie, die Sie kaufen. Er wird von Ihrem gesetzlichen Vertreter geprüft, bevor Sie ihn unterschreiben. Wenn Ihr gesetzlicher Vertreter den Vertrag genehmigt, teilt er Ihnen mit, dass alles in Ordnung ist und Sie sich keine Sorgen machen müssen. Zu diesem Zeitpunkt müssen Sie auch einen Prozentsatz des Verkaufspreises zahlen. Dieser kann je nach Bauträger und Projektstatus zwischen 20 und 40 % betragen.


Schritt 7: Zwischenzahlungen

Wenn Sie eine Immobilie kaufen, die sich noch im Bau befindet oder mit deren Bau noch nicht begonnen wurde, kann es zu Zwischenzahlungen kommen.

Ein Zahlungsplan kann wie folgt aussehen (dies ist ein Beispiel):

  • Reservierung: 3.000 € - 10.0000 €
  • Kaufvertrag: 25% (die Reservierung wird von den 25% abgezogen)
  • Nach 6 Monaten: 25% (in der Regel, wenn die Bauarbeiten abgeschlossen sind)
  • Beim Notar: 50% (wenn Sie die Schlüssel erhalten)

Im Allgemeinen zahlen Sie nie mehr als 50 %, bevor Sie zum Notar gehen. Und alle Zahlungen, die Sie geleistet haben, sind durch eine Bankgarantie oder eine Versicherung abgesichert. Das bedeutet, dass Sie Ihr Geld immer zurückbekommen, wenn dem Bauträger etwas passiert und er das Projekt nicht fertigstellen kann.


Schritt 8: Notar

Sobald die Immobilie fertig ist und der Rechtsvertreter alle Dokumente geprüft hat, vereinbart er mit Ihnen einen Termin für den Notartermin, an dem Sie den letzten Teil bezahlen und die Schlüssel erhalten. Von diesem Moment an gehört die Immobilie Ihnen. Wenn Sie es wünschen, können Sie auch eine Vollmacht ausstellen. Dann müssen Sie bei der Übergabe nicht selbst anwesend sein.


Nachverkauf:

Möbel

Wenn die Immobilie Ihnen gehört, werden Sie sie mit Möbeln, Dekoration, Beleuchtung und .... ausstatten.
Auch dabei können wir Ihnen helfen, denn wir arbeiten mit Möbelgeschäften zusammen, die Möbelpakete anbieten. Es gibt bereits Möbelpakete ab 3.500 €, um eine 2-Zimmer-Wohnung komplett einzurichten.


Einige Zahlen:

Was kostet ein Kauf:

Der Verkaufspreis + 15%.
Was bedeuten die 15 %?

  • 10% MEHRWERTSTEUER
  • 1,5% Stempelsteuer (nur für Neubauten
  • 1,5%-3,0% Verwaltungskosten (Rechtsvertreter, Notar, Grundbuchgebühren...)

*Das gesamte rechtliche Verfahren wird ebenfalls von dem Rechtsvertreter erklärt. Sie können dem Anwalt auch eine Vollmacht erteilen, damit er die gesamte Verwaltung für Sie übernimmt. Dann müssen Sie sich nur noch darum kümmern, Ihre Sachen zu packen und sich an Ihrer Immobilie zu erfreuen.

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